Marktstraße 16, 65451 Kelsterbach | Alt-Schwanheim 33 B, 60529 Frankfurt am Main

Was ist im Trauerfall zu tun

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.
Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet das Bestattungsgesetz.


Die Verpflichtung zur Verfügung über einen Verstorbenen obliegt den Angehörigen in gerader Linie, das sind insbesondere Ehepartner und Kinder.


Grundsätzlich gilt, dass bei jedem Verstorbenen die Leichenschau durchzuführen ist. Diese wird vom zuständigen Gemeinde- oder Stadtarzt oder von einem im öffentlichen/privaten Sanitäts- oder Rettungsdienst stehenden Arzt vorgenommen.


Für die Anzeige des Todes und Ausstellung der Sterbeurkunden werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde, Stammbuch oder Auszug aus dem Familienbuch (letzte Ehe)
  • bei Verwitweten zusätzlich Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde aus letzter Ehe
  • Todesbestätigung (Leichenschauschein)
  • bei Akademikern zusätzlich urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatszugehörigkeit nur bei Ausländern)
  • Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes notwendig ist.
  • Nachweis des letzten Wohnsitzes

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über die örtlichen Gepflogenheiten und erledigen für Sie Formalitäten und Behördenwege.


Im Beratungsgespräch – gleich ob der Todesfall im Wohnhaus, in einem Krankenhaus, Alters- oder Pflegeheim oder an einem anderen Ort eingetreten ist – erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung, See- oder Baumbestattung), zur Koordination der Termine (Überführung, Pfarramt, Friedhofsverwaltung, Krematorium), zur Erledigung der Formalitäten, zur Bestellung der Blumen für eine Trauerfeier, zur Gestaltung von Trauerdruck (Todesanzeigen in Zeitungen, Trauer oder Danksagungskarten) und auf alle Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben Ihres Angehörigen wichtig erscheinen.


Hat der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Vorgaben die Grundlage für einen Bestattungsauftrag.
 

Was ist im Trauerfall zu tun

Bestattungsvorsorge

Alles wird in Deutschland geregelt.
Eine Vielzahl von Versicherungen federt die Unwägbarkeit des

Lebens ab. An alles ist gedacht!
An Alles? – Sterben und Tod gehören oft nicht dazu!

 

“Ein gutes und sicheres Gefühl, alles geregelt zu haben” – So beschreiben viele Menschen ihre Erfahrung, wenn sie die Hemmschwelle überwunden und sich mit der eigenen Endlichkeit auseinandergesetzt haben.

 

Mit einer Bestattungsvorsorge kann man schon zu Lebzeiten klären, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, dass die finanziellen Mittel im Fall der Fälle bereitstehen und zweckgebunden für die

einstige Bestattung verwendet werden. Ganz zu schweigen von der bitteren Erfahrung, am Ende eine vom Staat bezahlte, behördlich angeordnete Beisetzung erfahren zu müssen.

 

Die Finanzierung einer Bestattung kann über das Kuratorium

Deutsche Bestattungskultur (Sterbegeldversicherung) und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (Treuhandvertrag)

erfolgen und bietet mit Bestattern in der ganzen Republik die

passende Lösung für die unterschiedlichsten Menschen an.


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